Jährliche Archive: 2010


Die Landschaftsplanung im Kreis Wesel folgt dem Grundsatz einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung als verbrieftem Recht der Fischereirechtsinhaber und regelt die angelfischereiliche Nutzung grundsätzlich nur in den Naturschutzgebieten und dort nur in den Gewässerbereichen mit Röhricht- und Schwimmblattbeständen.

Angelverbote an den Rheinstrecken


Mit der Änderung der Verordnung zum Landesfischereigesetz NRW (Landesfischereiverordnung – LFischVO) vom 9. März 2010 sind auch Änderungen hinsichtlich der Schonzeit und des Mindestmaßes erfolgt.

Änderung der Landesfischereiordnung


Bisher konnten Jugendliche erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres einen Jugendfischereischein erwerben und unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers unserm 

Ein großer Schritt für unsere Jugend