Mit der Änderung der Verordnung zum Landesfischereigesetz NRW (Landesfischereiverordnung – LFischVO) vom 9. März 2010 sind auch Änderungen hinsichtlich der Schonzeit und des Mindestmaßes erfolgt. Änderung der Landesfischereiordnung Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 2. Mai 2010