Die Landschaftsplanung im Kreis Wesel folgt dem Grundsatz einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung als verbrieftem Recht der Fischereirechtsinhaber und regelt die angelfischereiliche Nutzung grundsätzlich nur in den Naturschutzgebieten und dort nur in den Gewässerbereichen mit Röhricht- und Schwimmblattbeständen.