Verbandsgewässer


Zu Saisonbeginn erhält jedes aktive Mitglied einen Fischerei-Erlaubnisschein
des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. über unseren Verein. Damit ist die Möglichkeit gegeben, an insgesamt4 Kanälen in NRW seinem Hobby zu frönen.

Zusätzlich darf man damit die Lippe an bestimmten Abschnitten beangeln.
Sie befinden sich zwischen Hamm und der Mündung in den Rhein.
Außerdem hat man noch 8 verschiedene Seen zur Auswahl um den Fischen nachzustellen.

Kanäle:

Die 4 zur Wahl stehenden Kanäle sind der

  • – Dortmund-Ems-Kanal
  • – Rhein-Herne-Kanal
  • – Wesel-Datteln-Kanal
  • – Datteln-Hamm-Kanal

schleuse_200

Aus Erfahrung bestehen gute Erfolgsaussichten an Brücken und an Übergängen von Steinpackungen zur Spundwand.
Seit dem Jahr 2008 hat die Schifffahrtsverwaltung den Schleusenbereich durch Schilder gekennzeichnet.
In diesen Bereichen ist das Angeln nicht mehr gestattet.

Die Kanäle weisen einen guten Bestand an Rotaugen, Brassen, Barschen und Zandern auf. Jährlich werden vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. unter anderem Karpfen, Schleien und Zander besetzt.

Lippe:

In der Lippe kann man mit dem Fischerei-Erlaubnisschein einzelne Flussabschnitte am Nord- bzw. Südufer beangeln, die sich unterhalb von Hamm bei Stockum (km 68,15) befinden. Die jeweiligen Bereiche sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen.
Vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. kann man ein Kartenheft bekommen, um diese am Fluss leichter zu finden.
Interessenten können sich beim Vorstand melden.

Verschiedene Seen:

Mit auf dem Fischerei-Erlaubnisschein, welchen wir jedem aktiven Mitglied zu Saisonbeginn aushändigen, stehen einige Seen (ehem. Kies- oder Sandgruben). Diese befinden sich im gesamten Verbandsgebiet.

  • – Holtwicker See
  • – Bierder See I und II
  • – Friller See
  • – Offlumer See
  • – Wichumer See
  • – Ochtruper See
  • – See bei Lüchtringen

Weitere Informationen.

Ems:

Der zu beangelnde Bereich in der Ems reicht von der Landesgrenze NRW/Niedersachsen bis zur Eisenbahnbrücke bei Hanekenfähr.
Ausgeschlossen ist der Schleusenkanal in Listrup.
Da dieses Gewässer in einem anderen Bundesland liegt, ist auf evtl. abweichende Mindestmaße und Schonzeiten (Regelung in Niedersachsen) zu achten. Für die Ems können wir vom Verein nur Erlaubnisscheine ausgeben, wenn sie vorher beim Verband bestellt wurden. Ein Jahresschein
kostet 16 €.
Interessenten können sich beim Vorstand melden.
Weitere Informationen.