Achtung …. wichtige Neuerung zum Fangbuch


Der Landesfischereiverband hat auf eine Neuerung in seinen Erlaubnisscheinen (Kanalkarte) hingewiesen. In einem Rundschreiben für die Fischereiaufseher wurde auf folgendes verwiesen:

Unmittelbare Eintragung entnommener Fische in das Fangbuch

Ab 2025 ist es Pflicht, die entnommenen Fische direkt nach dem Fang am Wasser in ein Fangbuch einzutragen. Im Fischereierlaubnisschein heißt es dazu:

„Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins hat ein Fangbuch zu führen, die entnommenen Fische sofort nach dem Fang einzutragen und es dem Fischereiaufseher auf Verlangen vorzuzeigen. Dem Landesfischereiverband ist über den Verein eine Fangstatistik mit Fischart, Stückzahl und Gewicht zu übersenden.

Der Fischereiverband weist seine Fischereiaufseher dorthingehend an, entsprechend der 2025 neu in den Erlaubnisschein aufgenommenen Regel, entsprechend zu kontrollieren.