Mitglied werden


Wir freuen uns, dass Sie an einer Aufnahme bei uns interessiert sind.

  • Bitte downloaden Sie den Aufnahmeantrag und bringen Sie diesen ausgefüllt mit zu einer unserer Vorstandssitzungen (siehe Termine Vorstandssitzung). Sie können den Antrag direkt auf Ihrem Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Sie benötigen des weiteren einen gültigen Fischereischein und das Prüfungszeugnis der Fischerprüfung.
  • Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag müssen bei der Aufnahme bar gezahlt werden. Im Anschluss wird der fällige Beitrag im November von ihrem Konto eingezogen.
  • Der Vorstand entscheidet am Abend der Sitzung über die Aufnahme.
  • Nach erfolgter Aufnahme werden sie beim Landesfischereiverband angemeldet. Erst danach werden die Papiere postalisch zugestellt.
  • Mit der Aufnahme im Verein haben Sie die Möglichkeit unsere Vereinsgewässer und die Gewässer des Landesfischereiverein Westfalen und Lippe zu beangeln!

1. Kinderangeln

Neu ist, Kinder bis zum 10. Geburtstag haben jetzt die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kids können endlich mit ihren Eltern oder dem Opa ans Wasser gehen und dürfen mit einer Rute Angeln und Fische fangen. Das Abhaken, Betäuben und Töten der Fische darf nur der Fischereischeininhaber durchführen, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss. Dabei ist zu beachten dass sich die maximale Anzahl der erlaubten Angelgeräte, um die des Kindes reduziert. Die Kids können unserem Verein für einen Jahresbeitrag von 5 € beitreten und bezahlen keine Aufnahme. Mit der Aufnahme verbunden ist automatisch der Beitritt im Verband Westfalen und Lippe e.V.. Die Kids bekommen einen Kinderausweis (siehe hier) und sind versichert.

2. Jugendfischereischein

Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt Gladbeck oder der jeweiligen Gemeinde des Wohnortes einen Jugendfischereischein erwerben. Dazu ist ein Passbild erforderlich, der Fischereischein hat nur eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr!

Die Ausübung des Angelns ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) möglich. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.

3. Fischereischein

Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.

4. Fischereiprüfung

Der Verein der Angelfreunde Gladbeck hat sich verpflichtet, seine jugendlichen Mitglieder, kostenneutral zur Fischereiprüfung zu führen. An Kosten fallen nur die Prüfungsgebühren der unteren Fischereibehörde in Recklinghausen an.

Alle anderen Interessenten bieten wir eine jährlich wiederkehrende Schulung an.

Der Lehrgangsbeginn findet in der Regel ab Ende August statt.

5. Vereinsmitgliedschaft

Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied.

Die Mitgliedschaft bei uns unterscheidet sich in zwei Möglichkeiten:

Aktive Mitgliedschaft mit Teichkarte

Unsere Teiche sind gut besetzt, nur wer regelmäßig seinem Hobby nachgeht lernt die Gewässer zu lesen und der Fangerfolg steigert sich. Durch die Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit ebenfalls an den Seen und Kanalabschnitten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe zu angeln (alles für einen Preis). Besonders Jugendliche oder Angler die mal eben Angeln gehen wollen oder nur Entspannung suchen wählen diese Mitgliedschaft. Der Vorteil liegt in den kurzen Anfahrwegen und dem schnellen Erfolg einen Fisch zu fangen. Wer will lernt schnell gleichgesinnte von unserem Verein oder Mitgliedern der Teichgemeinschaft kennen.

Passive Mitgliedschaft

Diese Variante wird gewählt wenn man eine Zeitlang in der aktiven Mitgliedschaft aussetzen will (z.B. Bundeswehrzeit). Diese Mitgliedschaft kann immer nach dem Geschäftsjahr in eine aktive Mitgliedschaft ohne Kosten gewandelt werden.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vereinszugehörigkeit sind natürlich Preisgestaffelt.

Kündigung

Soll Sie den noch irgendwann einmal den Verein verlassen wollen, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.

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