Neue Mindestmaße


Änderung der Mindestmaße
Bei den nachfolgenden Fischarten haben sich die Mindestmaße geändert:

Aal von 35 cm auf 50 cm
Schleie von 20 cm auf 25 cm
Nase von 25 cm auf 30 cm

Das Mindestmass vom Wels 50cm wurde aufgehoben.
Die Schonzeit beim Aal wurde ebenfalls geändert, er ist vom 1. Oktober bis 1. März im Rheinhauptstrom geschützt, davon ausgenommen sind die Nebengewässer.
Wir bitten um Beachtung!