Änderung der Mindestmaße
Bei den nachfolgenden Fischarten haben sich die Mindestmaße geändert:
Aal | von 35 cm | auf 50 cm |
Schleie | von 20 cm | auf 25 cm |
Nase | von 25 cm | auf 30 cm |
Das Mindestmass vom Wels 50cm wurde aufgehoben.
Die Schonzeit beim Aal wurde ebenfalls geändert, er ist vom 1. Oktober bis 1. März im Rheinhauptstrom geschützt, davon ausgenommen sind die Nebengewässer.
Wir bitten um Beachtung!